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Rechnung nach erstem Druck nochmals bearbeiten

Verfasst: Fr 31. Mai 2019, 18:45
von Matthias123
Sehr geehrter Herr Lackermeier,

ich habe eine Frage bezüglich der Rechnungsstellung durch das Programm. Ist es möglich wenn ich eine Rechnung gedruckt habe, diese erneut zu bearbeiten? Zum Beispiel um eine andere Gebührenziffer einzusetzen und dann erneut zu drucken. Momentan scheint da eine Sperre zu sein. In meiner ersten Version ihrer Software vor ein paar Jahren war das noch möglich. Wie kann ich diesen Schutz ausschalten? Danke schon einmal für ihre Antwort.

Re: Rechnung nach erstem Druck nochmals bearbeiten

Verfasst: Fr 31. Mai 2019, 19:07
von KonzepteUndHeilkunst
Rechnungen dürfen in heilpraxisLIFE beliebig oft bearbeitet und verändert werden. Es gibt aber einen Zeitpunkt, der die Rechnung für steuerrelevante Daten sperrt. Und dieser Zeitpunkt ist das Drucken der Rechnung. Nach dem Druck ist die Rechnung nach den GoBD Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung nicht mehr änderbar.

Diese Funktion kann nicht ausgeschaltet werden. Es handelt sich hier um eine gesetzliche Vorgabe.

Sie können jederzeit eine "fehlerhafte" Rechnung auf den Status "Abgeschrieben" setzen. Die fehlerhafte Rechnung kann kopiert und und korrigiert werden. Beim Kopieren wird einen völlig neue Rechnung mit einer völlig neuen Rechnungsnummer erstellt.

Ich rate jedem Anwender, die Rechnung vor dem Druck noch einmal gründlich auf Richtigkeit zu prüfen. Wenn die Rechnung im Bearbeitungsmodus geöffnet ist, kann auf der rechten Seite außen auf das grün-gelbe Buchsymbol für die Rechnungskontrolle geklickt werden. Die wichtigsten Rechnungsdaten werden im Browser angezeigt und aufgelistet.