DSGVO - Einwilligungserklärung Patient

Moderator: KonzepteUndHeilkunst

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Sonne_2
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DSGVO - Einwilligungserklärung Patient

Beitrag von Sonne_2 »

Hallo,
auf dem DSGVO-USB-Stick von HeilpraxisLIFE ist u.a. die Vorlage für eine "Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten".
Was genau versteht man unter "Legitimation", wenn ein Erziehungsberechtigter für einen minderjährigen (<16 Jahre) Patienten unterschreiben muss?
Was muss dort eingetragen werden?
- als leibliches Elternteil?
- als Pflegeeltern?
- als leibliche Mutter mit alleinigem Sorgerecht?
- ...?
Ich würde mich sehr über die Beantwortung meiner Unklarheit freuen.
Vielen Dank!!!
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KonzepteUndHeilkunst
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Re: DSGVO - Einwilligungserklärung Patient

Beitrag von KonzepteUndHeilkunst »

Für die naturheilkundliche Behandlung beim einer/einem Heilpraktiker(in) und die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kindes ist es notwendig, dass der/die Erziehungsberechtigten die Einwilligung für das Kind geben. In der Regel werden die leiblichen Eltern oder Pflegeeltern des Kindes in der Praxis vorsprechen. Bei der Behandlung minderjähriger Patienten ist grundsätzlich die Zustimmung beider Eltern erforderlich, sofern ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Falls nicht beide Erziehungsberechtigten in der Praxis vorstellig werden können, ist eine schriftliche Einwilligung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich.
Stefan Lackermeier
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KonzepteUndHeilkunst
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Re: DSGVO - Einwilligungserklärung Patient

Beitrag von KonzepteUndHeilkunst »

Ich habe gerade noch einmal eine Rückmeldung von einer Kollegin erhalten. Sie macht es so, dass sie sich vor der Behandlung eines Kindes den Personalausweis von dem/den Erziehungsberechtigten zeigen lässt. Die Personalausweisnummer notiert sie sich nicht (das wären dann wieder personenbezogene Daten - die DSGVO ist zu beachten). Das hört sich alles vielleicht ein wenig "crazy" an. Im Endeffekt ist der/die Heilpraktiker(in) in der Beweispflicht.

Tipp: Notieren Sie sich grundsätzlich jedes Telefonat und alles was bei einem Behandlungstermin besprochen wird. Wer hat wann einen Termin vereinbart? Wurde der Anrufer über die Verwendung der personenbezogenen Daten aufgeklärt? Verwenden Sie Telefonprotokolle?
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