Hallo,
müsssen Kassenbuchanfangsbestände zum Jahrebeginn auf "0" gesetzt werden mit Entnahmen auf das Sonderkonto oder kann das Kassenbuch mit den Buchungen der Jahre vorher jeweils ins Neue Jahr mit übernommen werden ? Müssen Entnahmen steuerrechtlich sein ?
Danke für die Hilfe.
Viele Grüße
CBM
Kassenbuchanfangsbestände
Moderator: KonzepteUndHeilkunst
-
- Beiträge: 11
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 16:32
- KonzepteUndHeilkunst
- Beiträge: 137
- Registriert: Fr 15. Sep 2017, 14:37
Re: Kassenbuchanfangsbestände
Es gibt meines Wissens keine Pflicht, die Kassenbestände zum Jahreswechsel auf 0 zu setzen. Stellen Sie sich vor, am 31.12. befinden sich 100 EUR in der Barkasse. Dann können Sie mit diesen 100 EUR am 01.01. "weitermachen" ohne das Geld zu entnehmen.Müsssen Kassenbuchanfangsbestände zum Jahrebeginn auf "0" gesetzt werden mit Entnahmen auf das Sonderkonto oder kann das Kassenbuch mit den Buchungen der Jahre vorher jeweils ins Neue Jahr mit übernommen werden ?
Bei Einzahlungen und Entnahmen sollten Sie darauf achten, dass Sie auf ein Sonderkonto buchen. Buchungskonten vom Typ Sonderkonto sind steuerneutral. Bitte nicht auf Einnahmen und/oder Ausgaben buchen. Sonst müssen Sie das lt. Einnahme-Überschuss-Rechnung versteuern.Müssen Entnahmen steuerrechtlich sein ?
Stefan Lackermeier
Heilpraktiker & IT-Berater
Konzepte & Heilkunst GmbH
Beratung | Ausbildung | Praxis
Käufelkofen Siedlung 17
84030 Ergolding
0049 173 - 2828694
0049 8784 - 9679994
http://www.heilpraktikersoftware.de
http://www.salutamed.de
Heilpraktiker & IT-Berater
Konzepte & Heilkunst GmbH
Beratung | Ausbildung | Praxis
Käufelkofen Siedlung 17
84030 Ergolding
0049 173 - 2828694
0049 8784 - 9679994
http://www.heilpraktikersoftware.de
http://www.salutamed.de