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Kassenbuchanfangsbestände

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 15:02
von physio-osteo-sport
Hallo,
müsssen Kassenbuchanfangsbestände zum Jahrebeginn auf "0" gesetzt werden mit Entnahmen auf das Sonderkonto oder kann das Kassenbuch mit den Buchungen der Jahre vorher jeweils ins Neue Jahr mit übernommen werden ? Müssen Entnahmen steuerrechtlich sein ?

Danke für die Hilfe.

Viele Grüße
CBM

Re: Kassenbuchanfangsbestände

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 15:08
von KonzepteUndHeilkunst
Müsssen Kassenbuchanfangsbestände zum Jahrebeginn auf "0" gesetzt werden mit Entnahmen auf das Sonderkonto oder kann das Kassenbuch mit den Buchungen der Jahre vorher jeweils ins Neue Jahr mit übernommen werden ?
Es gibt meines Wissens keine Pflicht, die Kassenbestände zum Jahreswechsel auf 0 zu setzen. Stellen Sie sich vor, am 31.12. befinden sich 100 EUR in der Barkasse. Dann können Sie mit diesen 100 EUR am 01.01. "weitermachen" ohne das Geld zu entnehmen.
Müssen Entnahmen steuerrechtlich sein ?
Bei Einzahlungen und Entnahmen sollten Sie darauf achten, dass Sie auf ein Sonderkonto buchen. Buchungskonten vom Typ Sonderkonto sind steuerneutral. Bitte nicht auf Einnahmen und/oder Ausgaben buchen. Sonst müssen Sie das lt. Einnahme-Überschuss-Rechnung versteuern.